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Wie hoch ist die Abschlagszahlung?

Auf dieser Seite:

Informationen zur Höhe der Abschläge und möglichen Änderung des Abschlages.

Die Abschlagszahlung wird anhand des Verbrauchs über die jährliche Ablesung des Wasserzählers ermittelt. Abschlagszahlungen sind nur zu bestimmten Zeitpunkten und innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Der Abschlagsrhythmus des Zweckverbandes Karkbrook ist monatlich und kann zum 01. eines Monats mit einer Frist von 7 Tagen geändert werden. Eine Herabsetzung der Abschlagszahlung ist um höchsten 25% möglich.

Zweckverband Karkbrook
Rathausplatz 11
23743 Grömitz

Telefon: 04562 - 188 0
kontakt@zweckverband-karkbrook.de
www.zv-karkbrook.de

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