Welche Leistungen und Zuständigkeiten übernimmt der Zweckverband Karkbrook?
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Leistungen und Zuständigkeiten für Hauskläranlagen.
Der Zweckverband Karkbrook übernimmt die Entleerung von Gruben, die Regelentsorgung für "nachgerüstete" Hauskläranlagen, die Sonderentleerung und die bedarfsorientierte Entleerung. Der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MLUR des Landes Schleswig-Holstein sind in Verbindung mit der Norm DIN 4261 die Mindeststandards für Hauskläranlagen geregelt und Zuständigkeiten festgelegt.