Ummeldung: Eigentümerwechsel
Hier können Sie uns den Eigentümerwechsel Ihrer Immobilie anzeigen. Damit können wir die Endabrechnung zum Übergabezeitpunkt vornehmen sowie die neuen Kundendaten- und Zahlungsdaten zukünftig berücksichtigen.
Der Eigentümerwechsel kann durch den neuen Eigentümer, den alten Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person (z.B. Verwalter) erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß unserer Satzungsbestimmung ausschließlich der Eigentümer gebührenpflichtig ist. Die Satzung können Sie unter Downloads Satzungen einsehen.
Bitte geben Sie in dem Feld "Hinweis" an, ob das Objekt als Dauerwohnsitz oder als Saisonaufenthalt genutzt wird.
Wir benötigen zunächst einige Informationen, um Sie als Kunde identifizeren zu können und um Ihren Auftrag auszuführen.
Bitte geben Sie als Überprüfungsmerkmal Ihre Kundennummer und eine Ihrer Zählernummern ein. Diese finden Sie beispielsweise auf Ihren Abrechungsdokumenten.