Anschluss an die Schmutzwasserbeseitigung
Die nachfolgenden Angaben sind erforderlich, damit wir unserem gesetzlichen Auftrag der Abwasserbeseitigung aus §30 Landeswassergesetz in Verbindung mit unserer Abwassersatzung ordnungsgemäß nachkommen können. Dies umfasst auch die Grundlagen für die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Benutzungsgebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetzt des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit unserem diesbezüglichem Satzungsrecht.
Sie sind daher verpflichtet, uns diese personenbezogenen Daten anzugeben. Ihre Rechte und unsere Verpflichtungen zum Schutz Ihrer Daten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum Datenschutz.
Bereits an dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass wir uns vorbehalten, die Grundstücksentwässerungsleitungen, die Sie herzustellen verpflichtet sind, im offenen Rohrgraben abzunehmen.
Der Zweckverband behält sich vor, die Abwasserleitung im offenen Rohrgraben abzunehmen!
Ansprechpartner:
Gemeinden Grömitz und Schashagen
Herr Matthias Lüdtke-Schwenk
Tel.: 04562 / 188 29
E-Mail: luedtke-schwenk@zweckverband-karkbrook.de
Gemeinden Beschendorf, Dahme, Damlos, Kabelhorst, Grube, Kellenhusen, Manhagen und Riepsdorf
Herr Michael Christophersen
Tel.: 04562 / 188 65
E-Mail: christophersen@zweckverband-karkbrook.de
Für die Bearbeitung sind einige Dokumente und Unterlagen erforderlich. Bitte laden Sie diese zunächst hoch.
Katasterauszug 1:1000
Katasterauszug im Maßstab M1:1000, Grundstück gelb umranden
Sie können mehrere Dateien hochladen.
Lageplan 1:500 oder 1:200
Lageplan im Maßstab M1:500 oder M1:200 erforderlich.
Enthaltend: Grundstück mit Gebäuden, Straße, Himmelsrichtung, Wasserläufen, Regen- und Schmutzwasserleitungen
Sie können mehrere Dateien hochladen.
Trennsystem mit Kontrollschächten
Trennsystem mit Kontrollschächten
Farbliche Gestaltung:
Regenentwässerung = blau
Schmutzwasserentwässerung = braun
Drainageleitungen = blau gestrichelt
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Gebäudezeichnung
vollständige Gebäudezeichnung mit Grundriss und Eintragung der Abwasserleitungen (farbig)
Schnitte
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Daten aus dem Grundbuch
Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft
Eigentümer des Grundstücks bzw. der Liegenschaft
Die Installation wird erfolgen durch:
Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung
Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.
Bitte prüfen Sie abschließend die Zusammenfassung Ihres Auftrages
Art des Auftrags
Voraussichtlicher Fertigstellungstermin
Invalid date
Eigentümer und Antragsteller
Eigentümer des Grundstücks/der Liegenschaft
Angaben zum Grundstück
Daten aus dem Grundbuch
Gemarkung:
Flur:
Flurstück(e):
Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft
Grundstücksgröße:
m2
Nutzung
Art der Nutzung
Details zur Nutzung
Hausinstallation, Kundenanlage
Der Abwasseranschluss wird hergestellt durch
,
Es sind Sonderanlagen vorgesehen (z.B. Abscheideranlagen, Schlammfang)
Nein
Es sind Sicherungen gegen Rückstau vorgesehen
Nein
Es ist eine Hebeanlage vorgesehen
Nein
Es besteht eine Eigenförderanlage
Nein
Es besteht eine Anlage zur Regenwassernutzung
Nein
Kosten und Rechnungsanschrift
Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.
Bauleistungen im Sinne des §2 UstG. Freistellungsbescheinigung ist vorhanden.
Nein
SEPA-Lastschriftmandat
Die Verbrauchskosten sollen nach Fertigstellung des Anschlusses zukünftig per SEPA-Lastschrift eingezogen werden
Nein
Hinweise/Mitteilung
–
Bitte denken Sie daran, Ihren Trinkwasserantrag rechtzeitig einzureichen. Nur so können wir Ihren Schmutzwasserantrag final bearbeiten!
Mit dem Absenden des Onlineformulars erkenne ich die geltende Satzung, sowie das Satzungrecht des Zweckverbandes Karkbrook an.