Anschluss an die Wasserversorgung
Die vorstehenden Angaben sind erforderlich, damit wir unserem gesetzlichen Auftrag der Versorgung mit Trinkwasser aus § 29 Landeswassergesetz in Verbindung mit unserer Wasserversorgungssatzung ordnungsgemäß nachkommen können. Dies umfasst auch die Grundlagen für die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Benutzungsgebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit unserem diesbezüglichen Satzungsrecht.
Sie sind daher verpflichtet, uns diese personenbezogenen Daten anzugeben. Ihre Rechte und unsere Verpflichtungen zum Schutz Ihrer Daten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum Datenschutz.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass es sich bei den Angaben zum Vertragsinstallationsunternehmen um eine Pflichtangabe handelt. Sollte das angegebene Installationsunternehmen nicht in unser Installationsverzeichnis eingetragen sein, obliegt der Nachweis dem Antragsteller. Ohne diese Angaben oder den Nachweis werden wir den Wasseranschluss mit Installation des Wasserzählers nicht fertigstellen.
Hinweis für den Vertragsinstallateur: Kupfer ist gemäß DIN 50930-6:2013-10 nicht im kompletten Versorgungsgebiet für die Trinkwasseranlage zulässig!
Ansprechpartner:
Herr Schultz
Tel.: 04562 / 188 67
E-Mail: schultz@zweckverband-karkbrook.de
Herr Schramm
Tel.: 04562 / 188 24
schramm@zweckverband-karkbrook.de
Für die Bearbeitung sind einige Dokumente und Unterlagen erforderlich. Bitte laden Sie diese zunächst hoch.
Kellergrundriss mit Leitungsführung
Kellergrundriss mit gewünschter Leitungsführung
Sie können mehrere Dateien hochladen.
Katasterauszug Grundstück
Katasterauszug Ihres Grundstückes, aus dem sich die Grundstückslage ergibt
Sie können mehrere Dateien hochladen.
Lageplan
Lageplan (Grundriss) mit eingezeichnetem Standort des vorgesehenen Wasserzählers.
Sie können mehrere Dateien hochladen.
Grundbuchauszug Eigentumsnachweis
Grundbuchauszug, aus dem die Grundstücksgröße und die
Eigentumsverhältnisse hervorgehen
Sie können mehrere Dateien hochladen.
Daten aus dem Grundbuch
Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft
Eigentümer des Grundstücks bzw. der Liegenschaft
Die Installation wird erfolgen durch:
Leistung und Spitzendurchflussmenge
Angaben über die benötigte Leistung Ihres Trinkwasseranschlusses (mit dem Installateur abzustimmen) und Auftrag zur Herstellung einer Anschlussleitung und die Installation eines Wasserzählers als Spitzendurchflussmenge nach DIN 1988:
Für Mehrfamilienhäuser (mehr als 2 Einheiten), Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Gebäude und sonstige Anlagen ist mit diesem Auftrag die Berechnung der Spitzendurchflussmenge nach DIN 1988 einzureichen. Sofern vorhanden können Sie diese gleich nachstehend hochladen.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung an die Abwasserbeseitigung unser Formular Schmutzwasserantrag und unseren Erfassungsbogen Niederschlagswasser.
Abwasserbeseitigung ist:
Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.
Bitte prüfen Sie abschließend die Zusammenfassung Ihres Auftrages
Invalid date
Eigentümer und Antragsteller
Angaben zum Grundstück
Gemarkung:
Flur:
Flurstück(e):
m2
Nutzung
Hausinstallation, Kundenanlage
Nein
,
Kosten und Rechnungsanschrift
Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.
Nein
SEPA-Lastschriftmandat
Nein
–
Bitte denken Sie daran, Ihren Abwasserantrag rechtzeitig einzureichen. Nur so können wir Ihren Trinkwasserantrag final bearbeiten!
Mit dem Absenden des Onlineformulars erkenne ich die geltende Satzung, sowie das Satzungrecht des Zweckverbandes Karkbrook an.