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Anschluss an die Wasserversorgung

Die vorstehenden Angaben sind erforderlich, damit wir unserem gesetzlichen Auftrag der Versorgung mit Trinkwasser aus § 29 Landeswassergesetz in Verbindung mit unserer Wasserversorgungssatzung ordnungsgemäß nachkommen können. Dies umfasst auch die Grundlagen für die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Benutzungsgebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit unserem diesbezüglichen Satzungsrecht.

Sie sind daher verpflichtet, uns diese personenbezogenen Daten anzugeben. Ihre Rechte und unsere Verpflichtungen zum Schutz Ihrer Daten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum Datenschutz.

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass es sich bei den Angaben zum Vertragsinstallationsunternehmen um eine Pflichtangabe handelt. Sollte das angegebene Installationsunternehmen nicht in unser Installationsverzeichnis eingetragen sein, obliegt der Nachweis dem Antragsteller. Ohne diese Angaben oder den Nachweis werden wir den Wasseranschluss mit Installation des Wasserzählers nicht fertigstellen.

Hinweis für den Vertragsinstallateur: Kupfer ist gemäß DIN 50930-6:2013-10 nicht im kompletten Versorgungsgebiet für die Trinkwasseranlage zulässig!

Ansprechpartner:

Herr Schultz
Tel.: 04562 / 188 67
E-Mail: schultz@zweckverband-karkbrook.de

Herr Schramm
Tel.: 04562 / 188 24
schramm@zweckverband-karkbrook.de

1
Was möchten Sie beauftragen?
2
Benötigte Unterlagen hochladen

Für die Bearbeitung sind einige Dokumente und Unterlagen erforderlich. Bitte laden Sie diese zunächst hoch.

optional

Kellergrundriss mit Leitungsführung
Kellergrundriss mit gewünschter Leitungsführung

Sie können mehrere Dateien hochladen.

erforderlich

Katasterauszug Grundstück
Katasterauszug Ihres Grundstückes, aus dem sich die Grundstückslage ergibt

Sie können mehrere Dateien hochladen.

erforderlich

Lageplan
Lageplan (Grundriss) mit eingezeichnetem Standort des vorgesehenen Wasserzählers.

Sie können mehrere Dateien hochladen.

erforderlich

Grundbuchauszug Eigentumsnachweis
Grundbuchauszug, aus dem die Grundstücksgröße und die Eigentumsverhältnisse hervorgehen

Sie können mehrere Dateien hochladen.

3
Angaben zum Grundstück

Daten aus dem Grundbuch

Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft

4
Eigentümer und Antragssteller

Eigentümer des Grundstücks bzw. der Liegenschaft

5
Nutzung
6
Hausinstallation, Kundenanlage

Die Installation wird erfolgen durch:

Leistung und Spitzendurchflussmenge

Angaben über die benötigte Leistung Ihres Trinkwasseranschlusses (mit dem Installateur abzustimmen) und Auftrag zur Herstellung einer Anschlussleitung und die Installation eines Wasserzählers als Spitzendurchflussmenge nach DIN 1988:

Für Mehrfamilienhäuser (mehr als 2 Einheiten), Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Gebäude und sonstige Anlagen ist mit diesem Auftrag die Berechnung der Spitzendurchflussmenge nach DIN 1988 einzureichen. Sofern vorhanden können Sie diese gleich nachstehend hochladen.

7
Abwasserbeseitigung

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung an die Abwasserbeseitigung unser Formular Schmutzwasserantrag und unseren Erfassungsbogen Niederschlagswasser.

Abwasserbeseitigung ist:

8
Kosten und Rechnungsanschrift

Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.

9
Bauwasser
10
SEPA-Lastschriftmandat
11
Prüfen und senden

Bitte prüfen Sie abschließend die Zusammenfassung Ihres Auftrages

Art des Auftrags

Voraussichtlicher Fertigstellungstermin
Invalid date

Eigentümer und Antragsteller

Eigentümer des Grundstücks/der Liegenschaft

Angaben zum Grundstück

Daten aus dem Grundbuch
Gemarkung:
Flur:
Flurstück(e):

Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft

Grundstücksgröße:
m2

Nutzung

Art der Nutzung

Details zur Nutzung

Hausinstallation, Kundenanlage

Die Erdarbeiten werden selbst ausgeführt
Nein

Der Wasseranschluss wird hergestellt durch
,

Kosten und Rechnungsanschrift

Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.

Bauleistungen im Sinne des §2 UstG. Freistellungsbescheinigung ist vorhanden.
Nein

SEPA-Lastschriftmandat

Die Verbrauchskosten sollen nach Fertigstellung des Anschlusses zukünftig per SEPA-Lastschrift eingezogen werden
Nein

Hinweise/Mitteilung

Bitte denken Sie daran, Ihren Abwasserantrag rechtzeitig einzureichen. Nur so können wir Ihren Trinkwasserantrag final bearbeiten!

Mit dem Absenden des Onlineformulars erkenne ich die geltende Satzung, sowie das Satzungrecht des Zweckverbandes Karkbrook an.

Zweckverband Karkbrook
Rathausplatz 11
23743 Grömitz

Telefon: 04562 - 188 0
kontakt@zweckverband-karkbrook.de
www.zv-karkbrook.de

Störungsdienst

Störungsdienst Wasser Tel.: 04562 - 188 39
Störungsdienst Abwasser Tel.: 04562 - 188 20

Zweckverband Karkbrook

Körperschafts des öffentlichen Rechts
USt. 22 299 06176

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