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Wer kann den Eigentümerwechsel anzeigen?

Auf dieser Seite:

Informationen zur Meldung eines Eigentümerwechsels.

Der Eigentümerwechsel kann durch den/die bisherige/n Eigentümer*in oder den/die neue/n Eigentümer*in erfolgen. Vereinbaren Sie, wer den Eigentümerwechsel beim Wasserverband anzeigt. Bei der Nutzung unseres Formulars Ummeldung / Eigentümerwechsel erhalten sowohl bisherige/r wie auch neue/r Eigentümer*in eine Bestätigung per E-Mail.

Zweckverband Karkbrook
Rathausplatz 11
23743 Grömitz

Telefon: 04562 - 188 0
kontakt@zweckverband-karkbrook.de
www.zv-karkbrook.de

Störungsdienst

Störungsdienst Wasser Tel.: 04562 - 188 39
Störungsdienst Abwasser Tel.: 04562 - 188 20

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USt. 22 299 06176

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